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Straf-Rechtsschutz für StB

Leistungen

Rechtsschutz für Steuerberater

„Darum kümmert sich ausschließlich mein Steuerberater.“ – Diesen Satz, aus dem Mund eines zufriedenen Mandanten, hört jeder Steuerberater gerne. Unangenehm wird es jedoch für Sie, wenn sich Ihr Mandant gegenüber Ermittlungsbehörden in dieser Form äußert.
Sehr schnell wird dann gegen Sie z.B. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuer­verkürzung ermittelt.

Denn eins wissen Sie sicherlich am besten: Ihre Beratung ist immer dann besonders gut, wenn die Gesetze voll ausgeschöpft werden und das Limit der steuerlichen Zulässigkeit erreicht ist.

Die Gefahr ist groß, Grenzen zu überschreiten oder die abgeschobene Verantwortung der Mandanten tragen zu müssen.

Sichern Sie deshalb Ihre Existenz durch eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ab.

Was ist versichert?

Versicherungsschutz besteht

  • für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit
  • bei einer fahrlässigen Verletzung von Strafbestimmungen
  • bei Verstößen gegen das Steuerrecht, gegen Datenschutzbestimmungen sowie bei standesrechtlichen Verfahren
  • bei Vorsatzdelikten wie Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug, Verletzung der Buchführungspflicht – soweit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat nicht erfolgt; erfolgt diese doch, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend

Ab wann?

Die Versicherung wird sofort mit Abschluss wirksam. Damit ist der Zeitpunkt des Verstoßes unerheblich, der Versicherungsschutz umfasst auch Sachverhalte aus der Vergangenheit.