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Straf-Rechtsschutz für Ärzte

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Rechtsschutz für Ärzte

Die Thematik des Arzthaftpflichtprozesses aufgrund des Vorwurfes eines „ärztlichen Kunstfehlers“ gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Dies wird sicherlich auch unterstützt durch die anhaltende Diskussion um die Gesundheitsreform und den sich dadurch auch bei den Patienten ausbreitenden Frust.

Ein derartiger Arzthaftpflichtprozess basiert auf einem angenommenen Fehler des Arztes und fällt damit als Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder sogar Tötung direkt in den strafrechtlichen Bereich. Da die Betroffenen ein Verschulden des Arztes im Strafverfahren weitgehend auf Kosten des Staates feststellen lassen können, werden immer mehr Arzthaftpflichtprozesse durch Strafverfahren „vorbereitet“. Aus diesem Grund sehen sich Ärzte zunehmend Strafverfahren ausgesetzt, die einer qualifizierten Verteidigung bedürfen und häufig bereits im Vorverfahren die Einschaltung von eigenen Sachverständigen und/oder Spezial-Rechtsanwälten erforderlich machen. Hier hift der Spezial-Straf-Rechtsschutz, der u. a. auch Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern und Kosten eigener Sachverständiger erstattet.

Eingebunden in ein speziell auf Ärzte zugeschnittenes Rechtsschutz-Versicherungspaket mit den bekannten Rechtsschutzarten Berufs-, Privat-, Verkehrs-, Miet- und vor allem Straf -Rechtsschutz können wir beispielsweise für einen Zahnarzt mit bis zu drei beschäftigten Personen – je nach Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – Versicherungsschutz ab 500 Euro p. a. (inklusive Versicherungssteuer) sicher stellen.