Rechtsschutz für Ärzte

Die Thematik des Arzthaftpflichtprozesses aufgrund des Vorwurfes eines ärztlichen Kunstfehlers gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Dies sicherlich auch unterstützt durch die anhaltende Diskussion um die Gesundheitsreform und der sich dadurch auch bei den Patienten ausbreitende Frust.

Ein derartiger Arzthaftpflichtprozess basiert auf einem angenommenen Fehler des Arztes und fällt damit als Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder sogar Tötung direkt in den strafrechtlichen Bereich.
Da die Betroffenen ein Verschulden des Arztes im Strafverfahren weitgehend auf Kosten des Staates feststellen lassen können, werden immer mehr Arzthaftpflichtprozesse durch Strafverfahren „vorbereitet“. Aus diesem Grund sehen sich Ärzte zunehmend Strafverfahren ausgesetzt, die einer qualifizierten Verteidigung bedürfen und häufig bereits im Vorverfahren die Einschaltung eigener Sachverständiger und / oder Spezial-Rechtsanwälten erforderlich machen.
Hier setzt die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung ein, die u.a. auch Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern und Kosten eigener Sachverständiger erstattet.

Eingebunden in ein speziell auf Ärzte zugeschnittenes Rechtsschutz-Versicherungspaket mit den bekannten Rechtsschutzarten wie Berufs-, Verkehrs-, Privat- und Miet-Rechtsschutz-Versicherung beläuft sich der Beitrag inkl. des Spezial-Straf-Rechtsschutz z.B. für einen Zahnarzt mit bis zu drei beschäftigten Personen auf € 470,- bis € 562,- p.a. (je nach Höhe der SB) inkl. Versicherungssteuer.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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