D&O Versicherung

Die aktuelle Wirtschaftskrise hat erneut die Haftungssituation von Führungskräften in den Fokus der Öffentlichkeit gebracht. Deren Haftungssituation ist prekär, denn in der Wirtschaft werden Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte immer häufiger persönlich haftbar gemacht. Entscheider tragen heute mit den zunehmend komplexeren Geschäftsthemen ein immer höher werdendes Risiko, das schlimmstenfalls z.B. bei einem angestellten Geschäftsführer zur Haftung mit seinem Privatvermögen in unbeschränkter Höhe führen kann.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über die einzelnen Bausteine und Möglichkeiten der D&O Ver­sicherung:

  • Vermögensschaden-Rechtsschutz:
    Deckung für Abwehrkosten, wenn die D&O Versicherung bei Vorsatzbehauptung oder wegen verbrauchter Deckungssumme nicht greift.
  • Side-Letter
    Ist im Vermögensschaden-Rechtsschutz enthalten und deckt die Abwehrkosten vor Inanspruchnahme. Deckungssumme: 20 % aus der Deckungssumme vom Vermögensschaden-Rechtsschutz.
  • Deckungsklagen-Rechtsschutz
    Versicherung deckt Kosten zur Überprüfung bzw. klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem D&O Vertrag.
  • Absicherung des Pflichtselbstbehaltes gemäß VorstAG
    Gemäß § 93 Abs. 2 AktG beträgt der Selbstbehalt 10 % des Schadens. max. das 1,5 –fache der vereinbarten jährlichen Festvergütung.

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